Nur in einem ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.

Chinesisches Sprichwort

Allgemeines

Gutscheine sind eine willkommene Möglichkeit, um selbst in den Genuss eines Erlebnisses zu kommen oder ein Geschenk in einer besonderen Form machen zu können.

Beim Einlösen solcher Gutscheine gibt es allerdings auch einiges zu beachten und auch zu befolgen.

Grundsätzlich und vereinfacht dargestellt ist zwischen den folgenden Gutscheinarten zu unterscheiden:

  1. Mehrzweckgutscheine (auch bekannt als Wertgutscheine)
  2. Einzweckgutscheine (auch bekannt als Dienstleistungsgutscheine)

Einem Mehrzweckgutschein ist ein bestimmter Geldbetrag hinterlegt, der für ein bestimmtes Angebot des jeweiligen Gutschein-Ausstellers verwendet und als Bezahlungsmittel angerechnet oder eingelöst werden kann.

Bei einem Einzweckgutschein ist ein bestimmtes Angebot verbrieft und damit kein flexibel einsetzbarer Geldwert.

Ausgenommen die Mehrzweckgutschiene oder Mehrfachgutscheine können Einzweckgutscheine nicht teilweise eingelöst oder ausgezahlt werden.

Eine Erstattung des Kaufbetrages erfolgt nur innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Gültigkeit

Gutscheine haben in der Regel eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren, gerechnet ab dem Jahr des Erwerbes. Bsp.: Am 11.12.2020 wird ein Gutschein erworben. Der Gültigkeitszeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2023 um 23:59:59 Uhr.

Ausgenommen von dieser Regel sind Aktions- oder Rabattgutscheine (Bsp.: Neustart-Aktion 2020 nach dem ersten Corona-Lockdown) sowie Anlass bezogene Gutscheine für ein bestimmtes Ereignis (Bsp.: Aufführung des „Fliegenden Holländers“ bei den Wagner-Festspielen in Bayreuth).

Einlösbarkeit

Gutscheine, welche vom float Würzburg ausgestellt wurden, sind ausschließlich Float-intern einlösbar.

Gutscheine anderer Float-Center können wir leider nicht (mehr) annehmen.

Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit sog. Erlebnisanbietern, wie bspw. Einmalige Erlebnisse, akzeptieren wir die entsprechenden „Dienstleistungsgutscheine“. Relevant hierbei ist auch, dass der Gutschein bzw. das Ticket zum Termin mitgebracht und auch übergeben wird.

Gänzlich ausgeschlossen von einer Akzeptanz im float Würzburg sind die Wertgutscheine eines Erlebnisanbieters. Hintergrund hierfür ist, dass diese lediglich als „internes Zahlungsmittel“ des jeweiligen Ausstellers dienen, um aus deren jeweiligem Angebot einen Erlebnisgutschein erwerben zu können.

Erlebnisanbieter: Jochen Schweizer & Mydays

Wir als float Würzburg haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Gutscheinen der Erlebnisanbieter Jochen Schweizer oder Mydays.

Verjährt ein Gutschein zum 31.12. eines Jahres, so kann dieser bis zu diesem Tag problemlos eingelöst und in ein entsprechendes Ticket umgewandelt werden.

Mit der Umstellung des Einlöseprozesses seitens JSMD ist es uns nicht mehr möglich, eine kulante Lösung anzubieten und einen Gutschein über das Verfallsdatum hinaus zu akzeptieren. Relevant ist das am Ende des Einlösevorgangs ausgestellte Ticket. Dies muss bis zum 31.12.XXXX um 23:59 Uhr vorliegen, um einen Leistungsanspruch ins nächste Jahr zu retten.

 

Lösen Sie bitte auch unbedingt Ihren Gutschein eines der Erlebnispartners auf dessen jeweiliger Webseite ein; besonders im Hinblick auf Angebote wie den Geschenkboxen.

Die in den Boxen enthaltenen Gutscheine sind zunächst nur Wertgutscheine über einen festen Geldwert für eine bestimmte Kategorie von Leistungen. Aus dieser Leistung können Sie auch nur zu erst aus dem bestimmten Angebot eine Auswahl treffen. Durch eine Aufzahlung an den Erlebnisanbieter sollte sich das Angebot auch erweitern.

Erlebnisanbieter: Einmalige Erlebnisse

Wir als float Würzburg haben ebenfalls keinen Einfluss auf die Gültigkeit von Gutscheinen des Erlebnisanbieters Einmalige Erlebnisse.

Verjährt ein Gutschein zum 31.12. eines Jahres, so muss der zugehörige Termin auch im Jahr der Gültigkeit stattgefunden haben. Eine Terminbuchung im alten Jahr und eine Leistungserbringung im neuen Jahr ist aufgrund der zwischenzeitlichen Ungültigkeit des Gutscheins nicht möglich. 

Lösen Sie bitte auch unbedingt Ihren Gutschein eines Erlebnispartners auf dessen jeweiliger Webseite ein; besonders im Hinblick auf Angebote wie den Geschenkboxen. Die in den Boxen enthaltenen Gutscheine sind zunächst nur Wertgutscheine über einen festen Geldwert. Mit dieser Wertigkeit können Sie zunächst auch nur aus einem bestimmten Angebot auswählen. Nur weil das Würzburger Floats entsprechend als Partner gelistet ist, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Geschenkbox auch unsere Leistungen beinhaltet.

Erst mit der Einlösung auf der zugehörigen Anbieterseite können Sie sicher sein, dass Sie seitens des Erlebnisanbieters berechtigt sind, überhaupt im darauf folgenden Schritt aus unserem Angebot auswählen zu können oder ob Sie ggf. zuvor erst noch eine Aufzahlung leisten müssen.

Keine Akzeptanz von Gutscheinen

Hinweis

Bringen Sie unbedingt den oder die Gutschein(e) mit zu Ihrer Terminwahrnehmung! (Bsp. Mydays: Physische Übergabe an uns als durchführender Veranstalter) 

Beachten Sie auch die AGBs des jeweiligen Gutschein-Ausgebers und befolgen Sie ebenfalls dessen Vorgaben! (Bsp.: Umwandlung eines Gutscheins in ein Ticket)

Es ist eine durchaus umweltfreundliche Art, sich Gutscheine als ein pdf-Dokument zuschicken zu lassen. Auch kann es im Rahmen einer Terminvereinbarung zu einer Abfrage und/oder Eingabe eines Gutscheincodes kommen. Bedenken Sie auch, dass immer etwas Unvorhersehbares passieren oder eintreten kann, was eine digitale Annahme erschwert oder gar nicht möglich macht:

  • Ausfall IT-Systeme oder Internetverbindung
  • Fehlende Zugriffsrechte des Annehmenden aufgrund Datenschutz und/oder Betriebsgeheimnis
  • Noch nicht vorhandenes Anwendungswissen neuer Mitarbeiter oder bspw.
  • Übertragungs-, Eingabe- bzw. Tippfehler.
Weitere Informationen

Verbraucherzentrale.de: Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig; zuletzt geprüft: 26.03.2026; Externer Link

Gültigkeit von Gutscheinen: wann verjähren Geschenkgutscheine?; zuletzt geprüft: 26.03.2026; Externer Link

IHK Köln: Gutscheine; zuletzt geprüft: 26.03.2026; Externer Link

eRecht24: Was Online Shop Betreiber zum Thema Gutscheine und Rabattcodes wissen müssen; zuletzt geprüft: 26.03.2026; Externer Link

§195 BGB; Externer Link

§793 BGB; Externer Link

§807 BGB; Externer Link